Valutierung
Erst nach Erfüllung aller Auszahlungsvoraussetzungen kann die Auszahlung (Valutierung) eines Kredites stattfinden. Im Fall der fertigen Gebäude erfolgt die Auszahlung im ganzen Betrag, im Fall der Neubauten dagegen nur in Teilbeträgen zur Baufortschritt gerichtet.
Als Valutierung bezeichnet man im Rechnungswesen einen Abfluss an Zahlungsmitteln. Eine Auszahlung vermindert den Zahlungsmittelbestand, (Bestand in der Kasse, Schecks, Guthaben auf Bankkonten), aber nicht notwendigerweise auch das Geldvermögen, zu dem auch kurzfristige Forderungen und Verbindlichkeiten gehören. Das Gegenteil einer Auszahlung ist eine Einzahlung. Auszahlungen und Einzahlungen werden zum Cash-Flow verrechnet.
Abgrenzung
- Die Überweisung einer ausstehenden Lieferantenrechnung vermindert das Bankkonto, nicht aber das Geldvermögen, da gleichzeitig die Verbindlichkeit erlischt.
- Eine Auszahlung kann gleichzeitig Ausgabe sein, muss keinen Aufwand darstellen. Beispiel: Die Entnahme von Bargeld durch den Geschäftsinhaber vermindert den Zahlungsmittelbestand und das Geldvermögen, darf aber nicht als Aufwand verbucht werden (Privatentnahme).
- Eine Auszahlung kann Ausgabe und Aufwand sein, aber nicht zu den Kosten zählen. Beispiel: Spenden an gemeinnützige Organisationen sind betriebsfremde Aufwendungen und somit keine Kosten.